Diebstahl im Wohnmobil gilt als Wohnungseinbruch
Italiens Kassationsgerichtshof hat bestätigt, dass ein Diebstahl in einem Wohnmobil als Wohnungseinbruchdiebstahl qualifiziert werden kann. Dies gilt,...
Italiens Kassationsgerichtshof hat bestätigt, dass ein Diebstahl in einem Wohnmobil als Wohnungseinbruchdiebstahl qualifiziert werden kann. Dies gilt, wenn das Fahrzeug für private Lebensäußerungen, wie Schlafen, genutzt wird und nicht nur als reines Transportmittel. Das Gericht wies die Berufung eines Mannes ab, der verurteilt wurde, weil er im September 2024 in Pisa aus einem geparkten Wohnmobil Gegenstände gestohlen hatte, während die Eigentümer schliefen.