Bußgelder für falsches Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen
Das Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen im öffentlichen Raum unterliegt strengen Vorschriften. Ein abgekoppelter Wohnwagen darf in Wohngebieten maxim...
Das Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen im öffentlichen Raum unterliegt strengen Vorschriften. Ein abgekoppelter Wohnwagen darf in Wohngebieten maximal zwei Wochen stehen, sonst droht ein Bußgeld von 20 Euro. Ein Wohnmobil bis 7,5 Tonnen darf ohne Zeitlimit parken, wenn keine Verbotszeichen vorhanden sind, das Aufschlagen von Camping mit Möbeln und Markisen ist jedoch verboten.