Änderung der Katastererfassung für Wohnmobile und Wohnwagen ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 sind mobile Unterkunftseinheiten wie Wohnmobile und Wohnwagen von der direkten Berechnung des Katasterertrags ausgeschlossen. Ei...
Ab dem 1. Januar 2025 sind mobile Unterkunftseinheiten wie Wohnmobile und Wohnwagen von der direkten Berechnung des Katasterertrags ausgeschlossen. Eigentümer von Campingplätzen und Feriendörfern müssen bis zum 15. Dezember 2025 eine Katasteraktualisierungserklärung einreichen. Der Wert ausgestatteter Übernachtungsflächen erhöht sich um 85%, der nicht ausgestatteter Flächen um 55%.